Mitgliedschaft
Wer der Gesellschaft beitreten will, hat seine Aufnahme schriftlich beim Vorstande in Form eines Aufnahmeantrages. Das Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Antragstellung funktioniert wie folgt:
Die Mitgliedschaft wird durch den Vorstand beschlossen und beginnt mit dem Empfange der vom
Schützen-Obersten oder dessen Stellvertreter zu unterschreibenden Benachrichtigung von der Aufnahme und dem Eingang des Eintrittsgeldes und
des Beitrages beim Rendanten.
Die Schützengesellschaft besteht aus zwei Abteilungen. Die erste Abteilung bilden die uniformierten, die zweite Abteilung die nicht uniformierten Mitglieder.
Jedes Gesellschaftsmitglied hat die freie Wahl, ob es Mitglied der I. oder II. Abteilung sein will.
Mitglied der Gesellschaft kann jeder Bürger sein, der das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat und sich eines unbescholtenen Rufes erfreut.
Die Aufnahme und Teilnahme am sportlichen Schießen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf der Erlaubnis der Sorgeberechtigten. Auch dieses Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Mitglieder der I. Abteilung müssen die der Gesellschaft übliche Schützenuniform auf eigene Rechnung innerhalb eines halben Jahres nach Erlangung der Mitgliedschaft in der I. Abteilung verbindlich bestellt haben, ansonsten werden sie als Mitglieder der II. Abteilung weitergeführt.
Die Antragstellung funktioniert wie folgt:
1. | Download des Aufnahmeantrages. |
2. | Ausfüllen des Antrages. Dazu benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe. Das Ausfüllen auf dem Ipad / Iphone funktioniert nicht! |
3. | Speichern des ausgefüllten Antrages. |
4. | Absenden des Antrages per Mail an vorsitzender@schuetzengesellschaft-heiligenstadt.de |
Die Schützengesellschaft besteht aus zwei Abteilungen. Die erste Abteilung bilden die uniformierten, die zweite Abteilung die nicht uniformierten Mitglieder.
Jedes Gesellschaftsmitglied hat die freie Wahl, ob es Mitglied der I. oder II. Abteilung sein will.
Mitglied der Gesellschaft kann jeder Bürger sein, der das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat und sich eines unbescholtenen Rufes erfreut.
Die Aufnahme und Teilnahme am sportlichen Schießen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf der Erlaubnis der Sorgeberechtigten. Auch dieses Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Mitglieder der I. Abteilung müssen die der Gesellschaft übliche Schützenuniform auf eigene Rechnung innerhalb eines halben Jahres nach Erlangung der Mitgliedschaft in der I. Abteilung verbindlich bestellt haben, ansonsten werden sie als Mitglieder der II. Abteilung weitergeführt.
Preise
Eintrittsgeld
in die Abteilung I | 50,- EUR |
in die Abteilung II | 100,- EUR |
Jugendliche bis 21 Jahre | 5,- EUR |
Mitgliedsbeitrag pro Monat
Abteilung I | 4,- EUR |
Abteilung II | 12,- EUR |
Jugendliche bis 21 Jahre | 2,- EUR |
Senioren ab 60 Jahre | 4,- EUR |
Detailierte Informationen über unsere Gesellschaft können der Satzung, der Finanzordnung und dem Reglement entnommen werden.