Mitgliedschaft

Wer der Gesellschaft beitreten will, hat seine Aufnahme schriftlich beim Vorstande in Form eines Aufnahmeantrages zu beantragen. Das Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung. Die Mitgliedschaft wird durch den Vorstand beschlossen und beginnt mit dem Empfange der vom Schützen-Obersten oder dessen Stellvertreter zu unterschreibenden Benachrichtigung von der Aufnahme und dem Eingang des Eintrittsgeldes und des Beitrages beim Rendanten.

Die Schützengesellschaft besteht aus zwei Abteilungen. Die erste Abteilung bilden die uniformierten, die zweite Abteilung die nicht uniformierten Mitglieder.

Jedes Gesellschaftsmitglied hat die freie Wahl, ob es Mitglied der I. oder II. Abteilung sein will.

Mitglied der Gesellschaft kann jeder Bürger sein, der das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat und sich eines unbescholtenen Rufes erfreut. Die Aufnahme vor der Vollendung des 18. Lebensjahres bedarf der schriftlichen Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

Die Mitglieder der I. Abteilung müssen die der Gesellschaft übliche Schützenuniform auf eigene Rechnung innerhalb eines halben Jahres nach Erlangung der Mitgliedschaft in der I. Abteilung verbindlich bestellt haben, ansonsten werden sie als Mitglieder der II. Abteilung weitergeführt.

Preise

Eintrittsgeld

in die Abteilung I 50,- EUR
in die Abteilung II 100,- EUR
Jugendliche bis 21 Jahre 5,- EUR

Mitgliedsbeitrag pro Monat

Abteilung I 4,- EUR
Abteilung II 12,- EUR
Jugendliche bis 21 Jahre 2,- EUR
Senioren ab 60 Jahre 4,- EUR

Detailierte Informationen können der Satzung, der Finanzordnung und dem Reglement entnommen werden.

Bei Interesse an der Mitgliedschaft richten Sie bitte den Antrag in zweifacher Ausfertigung zusammen mit zwei Paßbildern (für Mitgliedsausweis und Vereinsregister) an

Reiner Hartung
Fuchsienweg 5
37308 Heilbad Heiligenstadt

Gastschützen

Auch Sportschützen ohne Mitgliedschaft in der Schützengesellschaft steht unsere moderne Schießsportanlage zur Nutzung bereit. Die Entgelte entnehmen Sie bitte dem Bereich Sportangebot.


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