Die Entstehung der Schützengesellschaft in der historischen Entwickung Heiligenstadts
(Auszug aus der Festschrift zum 600-jährigen Jubiläum)
Die Entstehung der Schützen - Gesellschaften (Vereine, Bruderschaften,
Genossenschaften oder Gilden) fallen im allgemeinen in das 13. und 14.
Jahrhundert; wenigstens kommen sie in dieser Zeit geschichtlich feststehend
schon vor und auch ihre Hauptwaffen- (oder Schützen-) Feste. Unstreitig hängen
jene Genossenschaften mit der Entwicklung des Städtewesens zusammen und haben
sich allmählich aus den Bruderschaften der mit Schiesswaffen Bewaffneten eines
befestigten Ortes (Stadt) gebildet. So sind auch die Anfänge des Schützenwesens
in Heiligenstadt auf Erhebung des Ortes zur Stadt zurückzuführen. Wir wissen nun
daß Heiligenstadt im Jahre 1227 zur Stadt wurde; der Vicedom vom Rusteberg
musste um die ganze Stadt einen Graben und eine Mauer führen.
Auch wurde
eine neue Pfarrkirche zu Ehren des hl. Aegidius für die Bürger der Neustadt
gebaut. Damals hat die Bürgerschaft auch ein eigenes Siegel bekommen; dies kommt
1261 zum erstenmal vor. Als Stiftspatron erhielt die Stadt (ebenso wie Mainz)
den hl. Martinus in das Stadtsiegel mit dem Mainzer Rad auf der Fahne und in dem
Brustschilde, und die Umschrift lautet: SIG1LLUM BURGENS1UM HEILGENSTAT. Die
Stadt kam in schnelle Aufnahme, da in jenen an Fehden reichen Zeiten die
Bewohner der nächsten Dörfer sich oft genötigt sahen, Haus und Hof zu verlassen
und in der Stadt einen sichern Zufluchtsort zu suchen; auch der Wohlstand wuchs
trotz der Fehden und 1294 bekam sie"alle Ehren,
Freiheiten und Rechte, die jede andere Stadt im Erzstift hätte".
Schon im Jahre 900 hörte Heiligenstadt als Flecken oder Dorf zum Erzstifte oder
Kurstaate Mainz und blieb bis 3. August 1802 unter dieser Herrschaft; bis zum
Jahre 1342 war sie die einzige kurfürstliche Stadt. Die Bürgerschaft hatte von
1230 bis 1330 nicht nur an Einwohnerzahl und Wohlstand zugenommen, sondern auch
an Selbstbewusstsein und Stärke, wie dies in vielen Streitigkeiten untereinander
und gegen den Rat zum Vorschein kam.
Das alte Stadtrecht (Statuta von dem Erzbischof Sigfried den II. in lateinischer
Sprache gegeben) passte nicht mehr recht für jene Zustände. Heiligenstadt
erhielt das Privileg im Jahre 1335 "ein Willkühr" (so heisst das Stadtrecht,
weil es eine jede Stadt willkorte nach ihrem Gutdünken) in deutscher Sprache zu
machen. In dieser Urkunde, welche die Stadt noch besitzt, finden wir auch
Angaben über das Waffentragen und über die Wehrhaftigkeit der Bürger. So heisst
es XI:
"Wir sin obirkommen mit unserm Herrn
deine Vizthume von der Herren wegen unde mit deme Techande uf deme Berge von der
phaffen wegen, daz nymand in der Stat sal eyn Meßer tragen, daz länger si, dann
eyn fiertel von eyner Ellen vor deme hefte unde daz sal nicht spitz sin. Welch
Borgmann, ez si Riter addir Knecht, addir Gast ein Meßer traget, addir andir
were, in der Stat, des wert sal men phenden vor eynen Schilling phenge, ob daz
der Wert deme Gaste mit vorkündeget hat, unde der Rat sal deme Gaste die were
nemen." XL heisst es: "Ez en sal ouch nymand
Meßir tragen addir ander were in der Stadt he en sy dan Bürger addir Bürgers
Kint, wer daz vorbreche, der sal der Stat fünf Schillinge geben." LV
lautet: "Kein Kriste addir jode sal keyn Wappen Gescherre
zu phande nemen von eyme Borgern, addirMidde-woner, wer daz vorbreche, der salde
der Stat eyn phunt geben." CXLIII handelt vom "Bürgerrecht" und darin
heisst es: "wer vortmer Borger wirt, addir mit uns
wohnende ist in der Stat Heiligenstat der sal dann alle Borgerrechte haben, es
si an Schosse, an der Wache, an Fede, an Velde unde an andirn Dingen glicher Wiß
als eyn gebohren beseßen Borger." CXLIX "Die
Ratmanne sollen pherde halden unde sollen ouch di darthun zu der Stat
gescheffede wan daz not ist." Der Rat musste auch schwören CLXVII
"daz ich die Borgere zu Heiligenstat vorteidingen wolle"
usw.
Das zweite älteste bekannte Stadtrecht ist das Einwort. Genau weiß man die erste
Abfassung desselben nicht, allein am Ende des 14. Jahrhunderts war es schon
eingeführt, indem jeder neue Ratmann schwören musste, das Einwort zu fördern.
Nun finden wir in diesem im Jahre 1554 wohl etwas veränderten und verkündigten
Einwort unter Artikel XXIV: "Es soll niemandes am
Schützenhause, am Walle, Weiden und Graben schaden thun, bey poen einer
Mark." Artikel XXXV sagt: "Ein jeglicher Burger
soll seinen tüchtigen Harnisch haben, Rink, Krebes und Bickelhaube, welcher
ungeschicklich befunden, soll die Busse geben 1 Marck, dan es wollen die ein
Ehrbar Rath zu gelegener Zeit besichtigen.
Die Bürgerschaft war in Rotten geteilt, und jede Rotte hatte einen Rottenmeister
an ihrer Spitze, dem sie folgen musste. Seine Bürgerwehre, lange Büchsen,
Sturmhauben und Harnisch hatte jeder Bürger bei der Brauverlosung vorzuzeigen,
wenn er des Brauens nicht verlustig sein wollte. Jeder Bürger war also geborner
Soldat und seine Waffen (Harnisch, Sturmhaube, Hellebarden, Armbrust usw.) erbte
der älteste Sohn oder die nächsten männlichen Anverwandten, wenn keine Söhne da
waren. An auswärtige Erben wurden sie aus der Stadt nicht verabfolgt, worüber
sich manche Städte von ihren Fürsten eigene Privilegien geben ließen. Die Stadt
wurde immer, auch mitten im Frieden, an den Toren, Mauern und auf den Türmen
bewacht, welches von den Bürgern selbst nach der Reihe geschah, wo keine Söldner
unterhalten wurden. Davon war niemand frei als die Geistlichen (vermöge ihrer
erzbischöflichen Privilegien), und auch diese wollte man bisweilen mit an die
Tore stellen. Erging nun ein Aufgebot an die Bürger, so waren die Bürgermeister
und Ratmänner die ersten, unter deren Anführung jene dienen mussten; und sie
bekamen (wie schon in der "Willkür" CXLIX erwähnt) ein gewisses Geld, um ein
Pferd zum Dienst der Stadt zu halten. Solange der Ratmann solches nicht hatte,
durfte er nicht auf seinem Stuhle sitzen. Überdies hatte der Rat einen Marstall,
worin eine gewisse Zahl von Pferden stand. Da nach Erfindung des Schiesspulvers
zur Belagerung und Verteidigung fester Plätze die sogenannten Steinbüchsen
eingeführt wurden, so schaffte die Stadt dergleichen Geschütz auch an. Der Rat
sorgte also für die Einrichtung und Ausrüstung gewissemrmaßen der städtischen
Streitmacht und befehligte dieselbe. Um sie anzufeuern und waffentüchtig zu
halten, wurden Zuschüsse aus der Kämmereikasse bewilligt. Und selbst als der
Rat seit 1664 die bewaffnete Bürgerschaft mit dem Entstehen des Aufgebots und
des Söldnerwesens nicht mehr befehligte, blieben die Vergünstigungen für den
eigentlichen Stamm jener, welcher in dem Schützenvereine fortlebte, bestehen. Es
waren diese, soweit ältere Kämmereikassenrechnungen es nachweisen lassen,
bedeutend. So wurden beispielsweise Scheiben der Scheibenschützen bezahlt.
Die Bierspenden an den Schützenfesten wurden auch bisweilen zur Zahlung
angewiesen als "Zuschuss für das den Herrschaften und deren Bedienten gereichtes
Bier auf dem Schützenhofe". Als beste Gewinne wurden wohl seit Anfang
des 17. Jahrhunderts (1630) eine von Abgaben freie Braugerechtigkeit
ausgesetzt, welche als 1/2 und zwei je 1/4 Brau (Gebräu, Freiköre) zur
Verteilung kam. In einem Schriftstücke des Magistrats an den Herrn Landrat von
Bodungen (die Steuerfreiheit des sogenannten Schützengebräues für das Jahr 1816
als die Folge zu bewilligen), datiert vom 14. Juli 1817, heisst es hinsichtlich
der Begünstigungen unter anderem:
"Die Schützengesellschaften haben von jeher gewisse
Begünstigungen im Staate genossen, wovon wir noch folgende kennen:
Vom Entstehen an bis ins Jahr 1630 hat die Schützengesellschaft das zu ihren
Schiessübungen erforderliche Pulver aus der damaligen kurfürstlichen Staatskasse
bezahlt erhalten. Sie erhielten Fahnen und in den Städten auch grobes Geschütz;
wogegen es jedem Schützen bei 15 Gulden Strafe verboten war, sein Feuergewehr zu
veräussern. Auch der Genuß gewisser Freigebräue geht in die älteste Zeit und
zuverlässig über drei Jahrhunderte zurück, wie die Tradition solches bestätigt.
So hat die Mainzische Regierung vor dem Jahre 1624 keine Brauabgaben erhoben.
Die Schützengesellschaft hierselbst hat nämlich stets mit dem Anfange der Ernte
ihre jährliche Schiessübung durch ein Fest, den sogenannten Schützenhof
beschlossen und zur Verherrlichung dieses Festes erhielt die Gesellschaft ein
Gebrau Bier, frei von allen Abgaben, ohne Ausnahme abzubrauen, eine
Begünstigung, die in früheren Zeiten 6080 Thaler wert war. Bis zum Jahre 1803
hat die hiesige Schützengesellschaft den Freigebrau ohne alle Widerrede
fortbezogen; wie aber im Jahre 1803 eine Kammer-Accise und Zoll-Deputation
errichtet war, so fand diese zwar bei der Bewilligung der Steuerfreiheit auf das
Schützenbräu Schwierigkeit, allein gleichwohl hat die Schützengesellschaft bis
zum Jahre 1806 auf besondere Verwendung Steuerfreiheit von Jahr zu Jahr
forterhalten. Im Jahre 1807 hat kein Schützenfest stattgehabt, und nachher unter
der westfälischen Regierung ist der hiesigen Schützengesellschaft die
Steuerfreiheit von dem sogenannten Schützengebräue entzogen worden; dagegen
waren unter der westfälischen Regierung die Mitglieder der Schützengesellschaft
von der Lösung der Waffenscheine befreit, welches, solange überhaupt
Waffenscheine gelöst werden mussten, für die Gesellschaft ein grösserer Vorteil
war als die Steuerfreiheit von dem Schützengebräu, da die Waffenscheine jährlich
80100 Thaler gekostet haben würden. Nach der im Jahre 1813 erfolgten
Wiedereroberung dieser Provinzen hat die hiesige Schützengesellschaft die
Steuerfreiheit für die Jahre 1814 und 1815 wiedererhalten; für das Jahr 1816
aber ist dieselbe bekanntlich durch eine hohe ministerielle Verfügung für ferner
verweigert und die Schützengesellschaft erhält also jetzt vom Staate gar nichts,
welches die Folge gehabt hat, dass die Gesellschaft, welche noch im Jahre 1809
aus 192 Mitgliedern bestand, jetzt schon auf die Hälfte reduziert ist etc. Von
Seiten der Gemeinde wurde die Schützengesellschaft ebenfalls begünstigt und
derselben teils ansehnliche in der Benutzung gemeinder Grundstücke bestehende
Preise, teils andere Vorzüge zugestanden. Die hiesige Schützencompagnie hat
bisher aus der Kämmereikasse nachstehende Vorteile gehabt: 1) Sind der
Schützencompagnie zu ihren Schiessübungen die erforderlichen Scheiben aus der
Kämmereikasse angeschafft, welche im Durchschnitt jährlich 24 Thaler kosten. 2)
hat die Schützencompagnie aus der Kämmereikasse jährlich 4 Thlr. 8 Gr. an barem
Gelde erhalten, welches bei den Schiessübungen dergestalt zu den Preisen mit
verwendet ist, dass derjenige, welcher bei der Übung jeden Sonntag den ersten
Preis erhält, von obengedachten 4 Thlr. 8 Gr. jedesmal 5 Gr. 6 Pfg. oder ein
gutes Kopfstück bekommt. 3) Bei dem feierlichen Beschluss der jährlichen
Schiessübung, oder am Schützenfeste gibt die Kämmereikasse den sämtlichen
Musikanten, Tambours etc. freien Trunk, der aber für einen jeden auf ein
bestimmtes Quantum festgesetzt ist, und daher nur nach dem Preis der Getränke
eine Änderung erleidet. Im Durchschnitt beträgt dieser freie Trunk jährlich 9
Thlr. Die Kämmereikasse hat daher für die hiesige Schützencompagnie eine
jährliche Ausgabe von beiläufig 38 Thlr., wogegen dieselbe die Pacht von dem auf
dem Übungsplatze belegenen Schützenhause, welches von der compagnie größtenteils
erbaut und ursprünglich im Eigentum der compagnie gewesen ist, bezieht. Man kann
diese Pacht gegenwärtig auch im Durchschnitt jährlich auf 3840 Thlr. anschlagen
etc."
Wir sehen, dass mit dem Jahre 1816 die Begünstigung des sogenannten
Freigebräues von Seiten des Staates oder des Landesherrn aufhörte trotz der
verschiedenen Bittgesuche in den Jahren 1817 bis 1820; selbst an den
Staatskanzler den Fürsten von Hardenberg, Durchlaucht zu Berlin, wurde unter dem
18. Juli 1817 ein ausführliches Bittschreiben geschickt. (S. Prof. Dr. H.
Schneiderwirth, Scenen aus der Geschichte Heiligenstadts und des Eichsfeldes.
1896.) Alle Gesuche wurden abschläglich beschieden, endgültig durch eine
Kabinetsordre vom 18. März 1821. Trotzdem begünstigte die Regierung sehr das
Scheiben-und Vogelschiessen und wünschte ausdrücklich in einem Schreiben vom 5.
März 1817 (Erfurt, Königl. Regierung), dass dergleichen Übungen wieder aufleben
sollten; auch sollten die Gemeinden die üblichen Geschenke bewilligen. Dies
geschah auch hier in Heiligenstadt: Der jeweilige Pacht des Schützenhauses und
der Standgelder floss in die Schützenkasse und zumeist wurden noch Gelder
bewilligt für Ehrenpreise. Dies rettete die Gesellschaft auch damals vor dem
Untergange. Das Verhältnis zur Stadt blieb in jener Weise bestehen bis zum
vorigen Jahre im August.
Am 3. Februar 1904 hatte auf Antrag der Schützengesellschaft die
gerichtliche Eintragung ins Vereinsregister stattgefunden und darnach wurde dann
durch den Magistratsbeschluss vom 1. August 1904 und des Stadtverordneten-
Kollegiums vom 5. August jener sämtliche Gebäude und Grundstücke, welche sie
bisher in unentgeltlichem Benutz gehabt hatte, als Eigentum überlassen. Die
gerichtliche Auflassung erfolgte schliesslich am 20. Februar 1905. Hierdurch ist
also die Schützengesellschaft freier und selbständiger geworden, da die
Beaufsichtigung seitens des Magistrats in Wegfall gekommen ist. Hoffen wir, dass
diese letzte Begünstigung zur gedeihlichen Fortentwicklung der Schützencompagnie
beiträgt.
Die Bürgerwehr im Mittelalter
Treue und Tapferkeit bewiesen die Bürger schon unter dem Kurfürsten Heinrich
III., Gerlach und Adolf mehreremals. So halfen sie 1337 die Erwerbung der Stadt
Langensalza mit behaupten. Sie nahmen teil 1345 an den Streitigkeiten zwischen
dem Landgrafen Friedrich und Hermann von Thüringen und Hessen einerseits gegen
den Kurfürsten Heinrich mit dem Grafen von Schwarzburg, Hohenstein und
Orlamünde; 1350 Ende dieses Krieges. Bald folgten wiederum Fehden gegen den
Herzog Albrecht von Salze und lange dauerte auch (1374 bis 1379) die
gegenseitige Bekämpfung der beiden aufgestellten Kurfürsten Adolf (Bischof von
Speier) und Ludwig (Bischof von Bamberg). Duderstadt und Heiligenstadt erkannten
den ersteren (Adolf) gleich an; derselbe war 1374 zum erstenmal in
Heiligenstadt. Einen Teil der Zehrungskosten mussten die Bürger immer tragen und
auch mit zu Felde ziehen. In der Fehde des Kurfürsten dann gegen den Landgrafen
Hermann von Hessen, in Verbindung mit Herzog Otto von Braunschweig und dem
Landgrafen Balthasar von Thüringen wurde 1385 Immenhausen belagert und
verbrannt, 1386 Sontra und Eschwege erobert. Im folgenden Jahre erschien der
Kurfürst in eigener Person im Felde mit den Bürgern von Heiligenstadt, um dem
Herzog Otto bei der Belagerung der Stadt Göttingen beizustehen. 1390 sah er
Heiligenstadt zum letztenmal. Kaum war er von Erfurt hier angekommen, so ergriff
ihn eine bösartige Krankheit, woran er am 6. Februar starb. 1404 gab es eine
merkwürdige Belagerung der Stadt. "Adolfs Bruder Johann II., der 1397 nach
Conrad II. den erzbischöflichen Stuhl bestieg, hat sich in den Heiligenstädter
Jahrbüchern nicht weniger merkwürdig gemacht. Am Mittwochen nach dem Sonntage
Invocavit 1398 empfing er von der hiesigen Bürgerschaft die Huldigung und
bestätigte hierauf ihre alten Privilegien. Nach zwei Jahren bekam Johann alle
benachbarte Fürsten und Grafen zu Feinden und ward in einen weit aussehenden
Krieg verwickelt, worin das ganze Eichsfeld stark litt, Heiligenstadt aber eine
sehr merkwürdige Belagerung aushalten musste. Die Veranlassung dazu war die
Ermordung des Herzogs Friedrich von Braunschweig bei Fritzlar. Als nämlich
Friedrich von Frankfurt, wo die vornehmsten Reichsfürsten sich über eine neue
Kaiserwahl beratschlagt hatten, durch Hessen reiste, hatte er das Schicksal, von
den Grafen Heinrich von Waldeck, Kunzmann von Falkenberg, Friedrich von
Hertingshausen, Werner von Hanstein und ihrem Gefolge bei Fritzlar unvermutet
überfallen und von den Hertingshausen am 5. Juni 1400 erstochen zu werden. Die
Verwandten des ermordeten Herzogs schöpften sogleich Verdacht auf den Kurfürsten
Johann, als wenn dieser den Grafen von Waldeck zu solcher Mordtat angestiftet
hätte; teils weil er Friedrich seine Stimme zur Kaiserkrone nicht gegeben hatte,
teils weil die Anführer alle in Mainzischen Diensten waren. Allein Kurfürst
Johann wusste um die ganze Sache nichts, welches die Täter einstimmig ausgesagt,
der Erzbischof mit einem Eid bekräftigt, und der Kaiser Ruprecht auch in seinem
richterlichen Spruche erkannt hat. Nichtsdestoweniger überzogen ihn die Herzoge
Heinrich und Bernhard noch im Jahre 1400 mit Krieg, sie schlössen mit mehreren
Fürsten Bündnisse, von welchen einer nach dem andern seine Fehde ankündigte. Ich
will mich hier nicht in eine umständliche Erzählung alles dessen einlassen, was
sich innerhalb 4 Jahren auf dem Eichsfelde zugetragen hat, sondern nur bei
Heiligenstadt stehen bleiben. Gegen Heiligenstadt rückten die Feinde von allen
Seiten heran: aus den Fürstentümern Kaienberg und Grubenhagen, die Herzoge
Heinrich und Otto von Braunschweig, aus Hessen der Landgraf Hermann, aus Sachsen
und Thüringen die Landgrafen Balthasar und Wilhelm, der Fürst Bernhard von
Anhalt, die Grafen von Mansfeld, Rheinstein, Querfurt, Gleichen und Hohnstein
nebst vielen anderen, um mit vereinten Kräften die Hauptstadt zu erobern. Man
sollte denken, der blosse Anblick von so vielen Feinden hätte die Bürger mutlos
gemacht und den Belagerern die Tore zu offnen verleitet; allein weit entfernt
von solcher Zaghaftigkeit bestiegen sie kühn ihre Mauern und leisteten so
tapferen Widerstand, dass die zahlreichen Heere unverrichteter Sache abziehen
mussten. Zum ewigen Andenken dieses so glänzenden Sieges schrieb ein
Heiligenstädter Poet die Namen aller Belagerer, in Verse gebracht, mit Bemerkung
des Jahres und Tages, wann Heiligenstadt entsetzt worden, ans Rathaus, wo sie
noch zu lesen sind.
Am 20. März 1405 wurde der Friede endgültig geschlossen. Nach obiger Belagerung folgten unter Kurfürst Conrad dann die Feldzüge 1428 gegen die Hessen und 1430 gegen die in Sachsen eingedrungenen Hussiten. Unter Kurfürst Dietrich wurden 1448 die Heiligenstädter aufgefordert, dem Landgrafen Wilhelm von Hessen wider den Herzog Heinrich von Grubenhagen beizustehen. Am 24. Juli kamen die von Heiligenstadt und Duderstadt mit ihren grossen Büchsen (Kanonen) sowie die übrigen Truppen vor dem Schlosse Grubenhagen an und belagerten es bis nach der Mitte des Augustmonates. Dies war für lange Zeit der letzte Feldzug, den die Heiligenstädter auf Befehl ihrer Landesherrn taten. Langwierige Fehden traten aber dafür alsbald ein mit dem einheimischen Adel, teilweise veranlagst durch den Oberamtmann Graf Heinrich von Schwarzburg, welcher Mann noch dazu selbst eine Geissel fürs ganze Eichsfeld war und 1478 dieserhalb vom Kurfürsten abgesetzt wurde. Dieser war an der Fehde mit dem wegen seiner Tapferkeit in Hesen und Thüringen bekannten Ritter Werner von Haustein schuld und an der Belagerung der Burg Hanstein 1474. Mit Karthaunen und Steinbüchsen wurde die Burg beschossen; allein die List der Belagerten wusste das grobe Geschütz der Belagerer bald zum Schweigen zu bringen. Er hatte 12 oder 14 Gefangene aus Heiligenstadt bei sich, diese liess er aufs Dach binden und um ihre eigenen Leute nicht zu erschiessen mussten sie verdriesslich abziehen. Die Feindseligkeiten und gegenseitigen Ausplünderungen mit jenem Adelsgeschlecht und denen von Kerstlingerode zogen sich bis 1513 hin. Zu alle dem wurde in jener Zeit in der Stadt selbst der Friede nicht selten schon gestört, indem der Rat bald mit dem Stifte oder bald mit den Gilden oder Bürgern in Zwistigkeiten verwickelt wurde. 1462 setzte eine ratsfeindliche Rotte, mit Messern und Beilen bewaffnet, einen Anschlag gegen jenen ins Werk, so dass die Duderstädter Schützen, um Hilfe gebeten, heranrückten und mit Ruhe schafften. Viel Unhell hat die Stadt von 1525 an im Bauernkrieg erfahren; sie hatte den rebellischen Bauernscharen freudig die Tore geöffnet, und im Stift und in den Kirchen wurde geplündert und zertrümmert nach Herzenslust. Aber die Strafe folgte bald nach:
Schon um Pfingsten rückte Herzog Heinrich der Jüngere auf Befehl des Kurfürsten
von Mainz mit 700 Pferden und sieben Fahnen Fussvolk in die Stadt, um sie zu
züchtigen für jene Empörung. Die Soldaten mussten untergebracht und beköstigt
werden und jeder Bürger hatte 6 Gulden Strafe zu zahlen; alles grobe Geschütz
wurde aus der Stadt auf den Rusteberg gebracht und an den Festungswerken durfte
nichts mehr gebaut werden. Alle Gilden wurden aufgehoben und alle Privilegien
der Stadt genommen diese erhielt sie auf vielfältiges und inständiges Bitten
erst 1540 zurück. Am härtesten hatte in jener Zeit die sonst so bedeutende
Tuchfabrikation gelitten und hat sich seitdem nie wieder erholt. Der Markgraf
Albrecht von Brandenburg und sein Anhänger Graf Christoph von Oldenburg
führten 1552 ihre Truppen übers Eichsfeld und verursachten der Stadt gleichfalls
grossen Schaden. In den Jahren 1555, 1558 und und 1597 wütete die Pest;
15421574 waren die Jahre der Religions - Änderung. Der damalige Kurfürst Daniel
sah sich hiernach veranlasst, mit starkem Gefolge im Juni 1574 das Eichsfeld zu
besuchen. Im Anschluss an diese Visitation gründete er 1575 das Jesuiten-
Collegium (jetzige Museum). Der dreissigjährige Krieg brachte für die Bürger
die nur erdenklichsten Plagen und Lasten, namentlich von 1622 bis 1648:
Einquartierungen, Durchzüge, Geld- und Fruchtlieferungen, Belagerungen,
Plünderungen, Misshandlungen, Feuersbrünste und Hunger hörten nicht auf. Zudem
hatte 1626 die Pest in der Stadt wieder gewütet und Hunderte von Menschen
dahingerafft.
Nach jenem unheilvollen langwierigen Kriege war die Armut der Bürger und die
Schuldenlast der Kämmerei eine grosse. 1655 trat am 15. Februar auch eine
fürchterliche Überschwemmung ein und riss Brücken fort und tat an vielen Häusern
grossen Schaden. Zeit, Ruhe und gute Wirtschaft, mit der Unterstützung des
Kurfürsten Johann Philipp, waren jedoch vermögend der Stadt wieder aufzuhelfen.
Am 28. April 1667 kam der Kurfürst selbst nach Heiligenstadt, um noch mehr Gutes
zu stiften. Die Stadt hatte sich 1672 so weit wieder erholt, dass mit dem
Aufbauen der Stadtmauer, welche während des dreissigjährigen Krieges grossen
teils durchlöchert und niedergerissen war, begonnen werden konnte; 1680 war
derselbe vollendet. Auch das Hospital konnte 1684 neu aufgebaut werden; allein
mehr Gebäude aufzuführen, litten die kostspieligen Einquartierungen und
Durchzüge von allerlei Truppen (in den Jahren von 1669 1714) nicht. Mainzer,
Würzburger, Brandenburger, Lüneburger, Zellische, Holsteinische, Sächsische,
Hessische und kaiserliche Truppen sah die Stadt durchziehen und Winterquartiere
beziehen. Im Jahre 1739 am 29. Februar und 1. März legte eine grosse
Feuersbrunst fast die ganze Stadt in Asche; 405 Häuser nebst Scheunen und
Stallungen waren niedergebrannt; Vieh, Hausgeräte, alle Früchte und Kleidungen
hatten die meisten auch eingebüsst.
Der Kurfürst liess den Befehl ergehen, dass ein jeder Bürger innerhalb zwei
Jahren seine Brandstätte wieder bebaut haben sollte und liess ihnen dafür eine
zehnjährige Kontributions-Freiheit angedeihen. Strassen und Gassen wurden
verbreitert und gleichmässiger angelegt; allen Privatbesitz, welcher hierzu
nötig war, bezahlte der Kurfürst nach der Taxe. So war die Stadt ziemlich rasch
wieder aufgebaut und erholte sich allmählich wieder; allein während des bald
folgenden siebenjährigen Krieges geriet alles ins Stocken. 1757 sahen die Bürger
schon wieder Truppen durchmarschieren, zuerst die Eichsfeldische Landmiliz, dann
ein Sachsen- Gothaisches Regiment und im September die Franzosen zu Fuss und zu
Pferde und das Turpinsche Husaren-Regiment. Das Durchmarschieren und
Einquartieren dauerte fort; die Lieferungen an Heu, Stroh und Hafer nahmen zu,
und die Kontributionskosten wurden in den folgenden Jahren, wo Stadt und Land
jedem Feinde offen stand, wiederum sehr gross. Schlimm trieb es am 7. Februar
1760 der preussische Rittmeister Kovats, der mit 200 Husaren und 50 Mann zu Fuss
in die Stadt gezogen war. Er liess die Tore schliessen und erklärte der
Stadtverwaltung, dass binnen drei Stunden 100000 Thaler geschafft sein müssten,
widrigenfalls die Stadt geplündert und angesteckt würde Keine Vorstellung half
und es wurden ihm 25000 Thlr., welche für die alliierte Armee gerade bereit
lagen, übergeben. Allein dies war Kovats zu wenig und er nahm daher den Bürgern
alle Schiesswaffen und aus dem Polizeihause 1500 herrschaftliche Flinten nebst
Patrontaschen, alten Monturen, Trommeln usw. und aus dem Jesuiten-Kollegium,
was er an barem Gelde vorfand, etwa 1500 Thaler. Bürger und Bauern aus den
nächstgelegenen Dörfern mussten alles Geraubte nach Magdeburg fahren; ausserdem
nahm er noch einige angesehene Rats- und Stiftsherrn als Geisseln mit. Ein
Beispiel sei noch erwähnt, dass ein anderer Hauptmann von der Stadt 6000 Thlr.
und 50 Ochsen für die Aussteuer seiner mit im Gefolge befindlichen Braut
forderte und erzwang. So willkürlich waren die Erpressungen von den
verschiedensten feindlichen Truppen und Streifkorps, die mit ihren Durchzügen
und Einquartierungen kein Ende zu nehmen schienen, ja es sollten die Abzapfungen
bis auf den letzten Blutstropfen der Bürger und Landleute fortdauern. Nach dem
Friedensschlüsse von 1783 suchten die Kurfürsten Johann Friedrich Karl, Emmerich
Josef von Breidbach-Birresheim und Friedrich Karl Josef Freiherr von Ehrthal die
Wunden von dem siebenjährigen Kriege in der Stadt und auf dem Lande zu heilen.
Noch einmal machte sich in grauenerregender Weise eine Hungersnot 1771 und 1772
geltend; viele Leute starben an den Folgen des Hungers, und es war ein Glück,
dass die Ernte des Jahres 1772 um so reichlicher ausfiel. Die Stadt
Heiligenstadt, wie das ganze Eichsfeld, wurde von jenem Kurfürsten Friedrich
Karl Josef äußerst begünstigt. Viel Gutes stiftete derselbe und erliess sehr
viele nützliche Verordnungen und sorgte für ordentliche Chausseebauten. Oft
und auch wochenlang (1777, 1792 und 1796) verlegte er das kurfürstliche Hoflager
nach Heiligenstadt. Aus Dankbarkeit, errichtete die Stadt an jener Stelle auf
dem Iberge, wo er am 3. Juli 1777 Umschau gehalten hatte, einen Gedenkstein
(Kurfürstenstein genannt).
Der verderbliche französische Revolutionskrieg, welcher sich an und über den Rhein verbreitete, nötigte den Kurfürsten im Jahre 1792 und 1796, nach Heiligenstadt zu flüchten. Während des letzten hierher verlegten Hoflagers hielten die Bürger grad ihren Sehützenbof; er beehrte denselben mit seiner persönlichen Gegenwart und setzte auch der Schützengesellschaft 20 Dukaten aus, von dem neuesten und feinsten Gepräge. Immer zeigte sich der Kurfürst wohltätig und grossmütig; nur der ihn zu Aschaffenburg am 25. Juli 1S02 überwältigende Tod machte seinem Wohltun ein Ende. Mit ihm wurde auch das Mainzer Rad zu Grabe getragen. Acht Tage nach seinem Tode wurde bereits der preussische Adler auf dem Eichsfelde aufgepflanzt, und das Land nach preussischem Stil organisiert. Erfreulich für die Bürger von Heiligenstadt war die Errichtung der Kriegs- und Domänenkammer, unter dem Präsidenten Geheimrat von Dohm, und der Regierung für Justizsachen, unter dem Präsidenten von Reibnitz. Die Regierung wurde 1804 nach Erfurt verlegt. Nur etwas über vier Jahre blieb die Stadt unter dem mächtigen und wohltätigen Schütze des Königs von Preussen und sollte noch am Ende der Herrschaft das Glück haben, die unvergessliche Landesmutter, die Königin Louise für eine Nacht am 14. Oktober 1806 in ihren Mauern zu beherbergen. Nach der unglücklichen Schlacht bei Jena am 14. Oktober 1806, nach welcher die Franzosen von den preussischen Staaten einen Teil nach dem anderen in Besitz nahmen, kam auch das Eichsfeld an das für Napoleons Bruder Hieronymus neugeschaffene Königreich Westfalen. Dieser teilte sein Reich nach französischem Muster in verschiedene Departements und das Eichsfeld wurde dem Harzdepartement eingereiht. Heiligenstadt, welches 3549 Einwohner damals zählte, wurde der Sitz des ersten Beamten (des Oberpräfekten}, und es gehörten zu jenem Departement noch die Distrikte Duderstadt, Osterode und Nordhausen. Diese Neuordnungen der öffentlichen Verhältnisse schienen verlockend zu sein, aber all die daran geknüpften Hoffnungen sollten sich bald als trügerisch herausstellen. Die finanzielle Lage wurde immer schlimmer durch die maßlosen Geldforderungen Napoleons und den Vorbehalt der Domänen des neuen Königreiches, womit er seine Marschälle und Generale dotierte. Hierzu kam noch die sogenannte Konskription (Aushebung), welche aufs strengste getrieben wurde. Wer den Konskribierten nicht ziehen lassen wollte, musste 200 bis 800 Thaler bezahlen. Aus manchem Dorfe wurden 60 Mann, die Blüte des Landes, gezogen, wovon die meisten in Spanien, Russland, auch in Deutschland durch Schwert, Hunger und Frost ihr Grab gefunden haben. Nicht lange sollte der unsägliche Druck bestehen bleiben. Der tief empfundene Schmerz weckte allmählich eine allgemeine Begeisterung für den Kampf um Freiheit und Ehre. Der entscheidende Sieg der Alliierten bei Leipzig am 18. Oktober 1813 führte zur Befreiung vom französischen Joche und zur glücklichen Wiedervereinigung des Eichsfeldes mit dem preussischen Lande. Jener traurigen Zeit folgte dann die glorreiche Erneuerung von Preussens Macht und ein halbes Jahrhundert später wurden auch die letzten deutschen Lande den Franzosen wieder entrissen. Wir können bei dem Hinblick und Vergleich jener Zeit mit der jetzigen freudig mit dem grossen Kaiser Wilhelm ausrufen: "Welche Wendung durch Gottes Fügung."
Die Schützenordnung
Die Schützenordnung regelte schon 1808 das Verhältnis zwischen der I. Abteilung
(uniformiert) und der II. Abteilung (nicht uniformiert). An der Uniformierung
wurden 1829 und 1839 Verbesserungen eingeführt; auch die Beiträge wurden damals
geregelt, da in jener Zeit viel Unordnungen vorkamen. Eine Schützenfahne hatte
die compagnie schon zu kurmainzischen Zeiten geführt, welche noch erhalten ist.
Dieselbe zeigt auf der einen Seite den Stadtpatron, den hl. Martinus, und auf
der andern Seite die befestigte Stadt Heiligenstadt, über welcher in den Wolken
zu beiden Seiten die Stadtheiligen, sst. Aureus und Justinus, zu sehen sind und
vor den Mauern jener viel abziehendes Kriegsvolk. (Vergl. Wolf 209.) Dies Bild
deutet wohl auf die Belagerung von Heiligenstadt hin. Als die Stadt unter
preussische Herrschaft trat, führten die Schützen eine Fahne mit dem Bilde des
Stadtpatrons auf der einen Seite und auf der andern das Bild des hl. Eustachius
(Schutzpatron der Jäger); 1806 war diese Fahne in Gebrauch und die jetzige vom
Jahre 1901 (sowie die vorhergehende vom Jahre 1848) ist eine Nachbildung jener.
Ein Schützenhaus hatte, wie bereits früher erwähnt, im 14. Jahrhundert schon in
der Nähe der grossen Teiche (der jetzigen Schützenwiese) bestanden; 1737 wurde
ein Neubau aufgeführt von den Geldern der Stadt und der Schützencompagnie. Im
Laufe der Jahre traten viele kleinere Um- und Anbauten hinzu; ein grösserer Bau,
das sogen. "Weinzelt", erfolgte im Jahre 1872.
Die Heiligenstädter Bürgerschaft kann auf das mehr als halbtausendjährige Bestehen ihrer Schützengesellschaft mit einem berechtigten Selbstgefühl zurückblicken. Stand diese auch anfangs nur in unmittelbarem Dienste der Stadt, so hat sie dennoch immerfort dem Wohle der gesamten Bürgerschaft gedient, indem sie hoch und niedrig häufig zu geraeinsamen fröhlichen Festen vereinte und so die Achtung und Liebe der verschiedenen Stände fördern half. Stets hat sie auch beigetragen, der Jugend ein Beispiel zu geben in mannhafter Tüchtigkeit und Gewandtheit im Gebrauche der Waffe und in der Pflege patriotischer Stimmung. Mögen so die Schützen auch in diesem Jahre mit lokalpatriotischetn Stolz ein glänzendes Jubelfest feiern, und möge dasselbe dazu beitragen, Eintracht und Freundlichkeit unter den Bürgern und die Gastfreundschaft zu den benachbarten Land- und Städtebewohnern zu fördern und zu festigen.